08. Aug 2019
Das ABC des Immobilienmanagement - Z wie Zählerverwaltung
08. Aug 2019
Zur Erfassung des Verbrauchs an Wärme, Warm- und Kaltwasser muss der Vermieter ein Mietobjekt mit Zählern bzw. Messuhren (Fernheizung: Heizkostenverteiler) ausstatten. Der Vermieter kann diese Geräte auswählen und entscheiden, ob er sie kauft, mietet oder least. Der Mieter muss die Zähleinrichtungen bezahlen.
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