05. Feb 2021
Das ABC des Immobilienmanagement - B wie Beschlussfassung WEG
05. Feb 2021
Die rechtlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten in einer Wohnungseigentümergemeinschaft werden durch Gesetz, Vereinbarung (Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung) und durch Beschluss geregelt. Geht es beispielsweise um Angelegenheiten des Gebrauchs des Gemeinschafts- und des Sondereigentums (§ 15 Abs. 2 WEG), die Änderung der Verteilung der Betriebs- und Verwaltungskosten (§ 16 Abs. 3 WEG), die Änderung der Kostenverteilung bei Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen, bei baulichen Veränderungen und Modernisierungsmaßnahmen (§ 16 Abs. 4 WEG) oder um die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums (§§ 20 ff. WEG), erfolgt die Regelung, wenn nicht das Gesetz oder entsprechende Vereinbarungen etwas anderes ausdrücklich bestimmen, durch Beschluss der Wohnungseigentümer.
weiterlesen