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ABC des Immobilienmanagements

01. Aug 2024

Das ABC des Immobilienmanagement - B wie Bebauungsplan

Der Begriff Bebauungsplan beschreibt ein rechtsverbindliches Planungsinstrument, das von Gemeinden in Deutschland aufgestellt wird, um die Nutzung und Bebauung von Grundstücken in ...

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ABC des Immobilienmanagements

18. Jan 2024

Bestandsverzeichnis

Der Begriff Bestandsverzeichnis beschreibt einen Teil des Grundbuchs - genauer gesagt, is es ein spezielles Grundbuchblatt, auf dem wichtige Angaben zu einer Immobilie festgehalten ...

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ABC des Immobilienmanagements

01. Jun 2023

B wie Baugenehmigung

Der Begriff Baugenehmigung beschreibt eine Bescheinigung der Bauaufsichtsbehörde, dass ein Bauvorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorgaben entspricht. Sie ist bei den meisten Ne ...

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ABC des Immobilienmanagements

27. Oct 2022

Das ABC des Immobilienmanagement - B wie “Beschluss” (WEG)

Der Begriff Beschluss beschreibt ein wichtiges Mittel, um die Verwaltung einer WEG sicherzustellen. In einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) betrifft er Angelegenheiten, übe ...

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ABC des Immobilienmanagements

24. Mar 2022

B wie Bauen im Bestand

24. Mar 2022

"Bauen im Bestand" bezeichnet laut Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) alle Wert erhaltenden oder Wert steigernden Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden. Dazu gehören beispielsweise Instandhaltungen, Instandsetzungen, Modernisierungen, Umbauten, Erweiterungsbauten, Wiederaufbau. 

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ABC des Immobilienmanagements

07. Oct 2021

Das ABC des Immobilienmanagement - B wie Bauliche Veränderungen (WEG)

07. Oct 2021

"Bauliche Veränderungen" bezeichnen laut § 20 Abs. 1 WEG sämtliche Maßnahmen an der Immobilie einer Wohnungseigentümergemeinschaft, die über die ordnungsmäßige Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums hinausgehen. Die Erhaltung definiert das Gesetz demgegenüber als Instandsetzung und Instandhaltung.

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ABC des Immobilienmanagements

05. Feb 2021

Das ABC des Immobilienmanagement - B wie Beschlussfassung WEG

05. Feb 2021

Die rechtlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten in einer Wohnungseigentümergemeinschaft werden durch Gesetz, Vereinbarung (Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung) und durch Beschluss geregelt. Geht es beispielsweise um Angelegenheiten des Gebrauchs des Ge­meinschafts- und des Sondereigentums (§ 15 Abs. 2 WEG), die Änderung der Verteilung der Betriebs- und Verwaltungskosten (§ 16 Abs. 3 WEG), die Änderung der Kostenverteilung bei In­stand­haltungs- und In­stand­setzungs­maß­nah­men, bei baulichen Ver­än­derungen und Modernisierungsmaßnahmen (§ 16 Abs. 4 WEG) oder um die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums (§§ 20 ff. WEG), erfolgt die Regelung, wenn nicht das Gesetz oder entsprechende Vereinbarungen etwas anderes ausdrücklich be­stimmen, durch Beschluss der Wohnungseigentümer.

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ABC des Immobilienmanagements

22. Aug 2019

Das ABC des Immobilienmanagement - B wie Bruttomiete oder Bruttomietzins

22. Aug 2019

Die Bruttomiete setzt sich aus dem eigentlichen Mietzins sowie den anfallenden Betriebskosten und etwaigen Mietzuschlägen zusammen. Häufig werden hier auch die Begriffe „Bruttowarmmiete“ und „Bruttokaltmiete“ synonym verwendet. Ist in einem Mietvertrag die Zahlung einer Bruttowarmmiete oder Inklusivmiete vereinbart, sind die Betriebskosten mit der Bruttowarmmiete komplett abgegolten. Der Bruttomietzins besteht also aus dem tatsächlichen Mietzins (üblicherweise Nettokaltmiete) sowie den anfallenden Betriebskosten und etwaigen Mietzuschlägen.

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ABC des Immobilienmanagements

13. Feb 2019

B wie Betriebskosten

13. Feb 2019

Unter Betriebskosten versteht man die Kosten, die dem Eigentümer einer Immobilie durch sein Eigentum am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen und des Grundstücks laufend entstehen.

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