09. Dec 2021
Das ABC des Immobilienmanagement - K wie Kappungsgrenze
09. Dec 2021
Der Begriff "Kappungsgrenze" beschreibt im Mietrecht (BGB, § 558 Abs. 3) die gesetzliche Regelung, gemäß derer die Miete innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren ab Mietbeginn um insgesamt nicht mehr als 20% erhöht werden darf. Dies bedeutet in der Praxis, dass ein Vermieter nicht nur die ortsüblichen vergleichbaren Mietpreise beachten, sondern auch noch die Kappungsgrenze einhalten muss. Dies ist insofern relevant, weil die Kappungsgrenze auch dann zum Tragen kommt, wenn ortsüblichen Vergleichsmieten eigentlich eine weitaus größere Mieterhöhung zulassen würden.
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