17. Mar 2022
A wie Alleineigentum
17. Mar 2022
Der Begriff Alleineigentum bezeichnet im Sprachgebrauch das Recht, allein über einen Gegenstand oder eine Immobilie zu bestimmen. Der Gegenstand oder die Immobilie gehören dem Alleineigentümer allein. Wenn man beispielsweise ein Haus kauft und alleiniger Eigentümer ist, dann nennt man das Alleineigentum. Beim Haus- oder Grundstückserwerb in dieser rechtlichen Konstellation wird dann nur der Alleineigentümer ins Grundbuch eingetragen. Ihm obliegen alle Pflichten, die mit dem Grundbesitz einhergehen. Das heißt, er ist für die Zahlung der Hypothek, für die Begleichung von Steuern und Abgaben und alle sonstigen finanziellen Lasten alleine verantwortlich. Auch der Gebäudeunterhalt obliegt nur dem Alleineigentümer.
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