06. Jan 2022
M wie Mietspiegel
06. Jan 2022
Der Begriff Mietspiegel beschreibt laut §558c BGB eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete und gibt Auskunft über das Mietgefüge einer Gemeinde oder Stadt. Er wird von Städten (selten auch von größeren Gemeinden) in Zusammenarbeit mit einschlägigen Interessengruppen (z.B. Mieter- und Vermieterverbände) aufgestellt und bezieht sich räumlich auf die jeweilige Stadt oder Gemeinde.
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