18. Aug 2022
Das ABC des Immobilienmanagement - R wie Realteilung
18. Aug 2022
Unter dem Begriff Realteilung versteht man die Aufteilung eines Grundstücks in zwei selbstständige Grundstücke. §19 BauGB definiert die „Teilung von Grundstücken“ als die „dem Grundbuchamt gegenüber abgegebene Erklärung des Eigentümers, dass ein Grundstücksteil grundbuchmäßig abgeschrieben und als selbstständiges Grundstück im Grundbuch eingetragen werden soll“.
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