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ABC des Immobilienmanagements

04. Jul 2024

Das ABC des Immobilienmanagement - V wie Verwalter WEG

Ein Verwalter für eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist eine Person oder Organisation, die zur Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums der Eigentümergemeinschaft bes ...

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ABC des Immobilienmanagements

07. Dec 2023

Veräußerungsbeschränkung (Wohnungseigentum)

Der Begriff Veräußerungsbeschränkung beschreibt im Zusammenhang mit dem Wohnungseigentumsgesetz die Möglichkeit, dass ein „Wohnungseigentümer zur Veräußerung seines Wohnun ...

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ABC des Immobilienmanagements

20. Apr 2023

V wie Verteilungsschlüssel (Wohnungseigentum)

Der Begriff Verteilungsschlüssel ist Bestandteil des WEG-Rechts. Er beschreibt die Verteilung von Lasten und Kosten für die Verwaltung des ge­mein­schaft­lichen Eigentums, sei ...

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ABC des Immobilienmanagements

22. Sep 2022

Das ABC des Immobilienmanagement - V wie Vorkaufsrecht

Das Vorkaufsrecht für Immobilien beschreibt ein besonderes Recht, welches in einigen Fällen durch die gültige Gesetzgebung und andererseits durch eine vertragliche Regelung zwis ...

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ABC des Immobilienmanagements

03. Mar 2022

V wie Verwaltergebühren

03. Mar 2022

Der Begriff Verwaltergebühren beschreibt die Kosten für die professionelle Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) oder aber auch Mietimmobilien. Bei WEG gilt eine gesetzliche Verwalterpflicht (§ 20 Wohnungseigentumsgesetz) - die Verwaltung einer WEG kann zwar theoretisch auch einer der Eigentümer übernehmen; da das WEG-Recht allerdings komplex ist und bei der Selbstverwaltung auch Interessenskonflikte entstehen können, empfiehlt sich die Berufung eines professionellen Hausverwalters. Und auch für Miethausbesitzer kann es sinnvoll sein, für Verwaltungsaufgaben einen Profi zu beauftragen. Denn ein professioneller Hausverwalter hat Expertise und kümmert sich um alle Belange der Eigentümer.

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ABC des Immobilienmanagements

09. Sep 2021

Das ABC des Immobilienmanagement - V wie Verkehrssicherungspflicht

09. Sep 2021

Der Begriff Verkehrssicherungspflicht beschreibt, dass Immobilieneigentümer kraft Gesetzes zur Ergreifung von Vorkehrungen verpflichtet sind, um potentielle Gefahrenquellen für andere Personen oder Sachen, ausgehend von seinem Grundstück, auszuschalten. Das bedeutet, dass der Eigentümer sein Grundstück und seine Immobilie so unterhalten muss, dass deren Bewohner und Besucher nicht zu Schaden kommen. Wer die Verkehrssicherungspflicht missachtet, begeht eine „schuldhafte Handlung“ und macht sich schadensersatzpflichtig. Rechtsgrundlage ist § 823 BGB. Der Eigentümer ist verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um potenzielle Gefahrenquellen zu vermeiden und alles zu unterlassen, was potenzielle Gefahrenquellen erzeugen könnte. 

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ABC des Immobilienmanagements

23. Jul 2019

Das ABC des Immobilienmanagement - V wie Verwaltervertrag

23. Jul 2019

Ein Verwaltervertrag regelt das Verhältnis zwischen der Wohnungseigentümergemeinschaft und dem von ihr bestellten WEG-Verwalter - die einzelnen Wohnungseigentümer werden nicht Vertragspartei. Der Verwaltervertrag dient dem Zweck, den Parteien eine entsprechende Rechts- und Handlungssicherheit hinsichtlich ihrer gegenseitigen Rechte und Pflichten zu gewährleisten.

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