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ABC des Immobilienmanagements

24. Oct 2024

Das ABC des Immobilienmanagement - J wie Jahresgrundmiete

Die Jahresgrundmiete bezeichnet die vertraglich vereinbarte Miete, die ein*e Mieter*in innerhalb eines Jahres für die Nutzung einer Immobilie zu zahlen hat, wobei es sich um die r ...

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ABC des Immobilienmanagements

10. Aug 2023

Das ABC des Immobilienmanagement - J wie Jahreszins

Der Begriff Jahreszins gehört zu den wichtigsten Kriterien für künftige Eigenheimbesitzer, um zu entscheiden, ob ein Kredit infrage kommt oder nicht. Der Jahreszins spiegelt pri ...

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ABC des Immobilienmanagements

12. Jan 2023

Das ABC des Immobilienmanagement - J wie Joint Venture

Der Begriff Joint Venture beschreibt gemeinsame, aber rechtlich selbstständige Unternehmung, an der sich zwei oder mehr Partner mit ihrem Kapital sowie ihrem Know-how beteiligen. ...

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ABC des Immobilienmanagements

02. Dec 2021

Das ABC des Immobilienmanagement - J wie Jahresrohertrag

Der Begriff Jahresrohertrag beschreibt letztlich nichts anderes als die Nettokaltmiete, die vom Mieter für Wohneigentum innerhalb eines Jahres an den Eigentümer gezahlt wird. Au...

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ABC des Immobilienmanagements

20. May 2021

Das ABC des Immobilienmanagement - J wie Jahresnettomiete

20. May 2021

Die Jahresnettomiete bezeichnet die jährliche Miete ohne Berücksichtigung von Heizkosten sowie Nebenkosten. Sie wird zu Vermeidung von Missverständnissen oft auch als Jahresnettokaltmiete bezeichnet, sofern der Mieter die Heizkosten nicht direkt an den Energieversorger bezahlt.

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ABC des Immobilienmanagements

05. Dec 2019

Das ABC des Immobilienmanagement - J wie Jahressperrfrist

05. Dec 2019

Der Begriff Jahressperrfrist beschreibt die einjährige Frist, innerhalb der ein Vermieter nach einer Mieterhöhung die Miete kein weiteres Mal erhöhen darf. Geregelt ist dies in § 558 BGB (Mieterhöhung zur örtlichen Vergleichsmiete). Die Frist wird vom Zeitpunkt des Inkrafttretens der letzten Mieterhöhung gerechnet. Dem Mieter darf vor Ablauf der Frist kein neues Mieterhöhungsverlangen zugehen.

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ABC des Immobilienmanagements

11. Apr 2019

Das ABC des Immobilienmanagement - J wie Jahresabrechnung (Wohnungseigentum)

11. Apr 2019

Der Begriff Jahresabrechnung beschreibt die nach Ablauf eines Kalenderjahres vorzunehmende Aufstellung einer Abrech­nung über die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben im Rah­men der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums.

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