26. Jan 2022

Zensus 2022 – wie Software die Immobilienwirtschaft unterstützen kann

Auf die Immobilienwirtschaft kommt eine weitere Belastung zu. Nach der Verschiebung des Zensus in das Jahr 2022 aufgrund der Corona-Pandemie wird die Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung (Zensus) in Deutschland nun im Mai dieses Jahres (Stichtag ist der 15.05.2022) durchgeführt – dabei werden die Immobilienunternehmen einen entscheidenden Anteil zum “Zensus 2022” beitragen müssen. Die Zählung dient dazu, zu ermitteln, wie viele Menschen im Land leben, wie sie wohnen und arbeiten.

Generell werden die Grundinformationen für den Zensus über die Verwaltungsregister (z. B. Melderegister) gewonnen – ein einheitliches Verwaltungsregister für Wohnungen und Gebäude gibt es in Deutschland jedoch nicht. U. a. ein Grund, warum die Unternehmen der Immobilienwirtschaft für einen gelungenen Ablauf der Zählung so wichtig sein werden. Welche Daten eine Immobilienverwaltung liefern muss und wie sich Immobilienunternehmen eine Arbeitserleichterung schaffen können, erfahren Sie in diesem Artikel. 

Geplant & verschoben 

Eigentlich war der Zensus für Mai 2021 geplant gewesen. Aufgrund der Covid-Pandemie hat die Bundesregierung jedoch beschlossen, die Zählung um ein Jahr zu verschieben. Im Rahmen des Zensus 2022 und der Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) müssen sowohl private Immobilien- und Wohnungseigentümer als auch gewerblich tätige Immobilienverwalter und Wohnungsunternehmen die angeforderten Informationen aufgrund ihrer gesetzlichen Auskunftspflicht an die zuständigen statistischen Landesämter übermitteln. 

Das Bundesinnenministerium erklärt den Hintergrund des Zensus mit der nötigen Beantwortung von Fragen, wie: Gibt es genügend Wohnungen? Brauchen wir mehr Schulen, Studienplätze oder Altenheime? Wo muss der Staat für seine Bürgerinnen und Bürger investieren? Um diese und andere Fragen also zu beantworten, führt das Statistische Bundesamt alle zehn Jahre einen Zensus, auch Volkszählung genannt, für Deutschland durch – im Rahmen dieser Zählung werden grundlegende Daten über die Bevölkerung und die Wohnungssituation im Land erhoben.  

Unternehmen der Immobilienwirtschaft wichtiger Bestandteil des Zensus 2022 

Unternehmen der Wohnungswirtschaft sowie Immobilienverwaltungen werden ein wichtiger Ansprechpartner sein, da sie über viele Gebäude und Wohnungen Auskunft erteilen können – für sie stellt die Durchführung des Zensus aber eine zusätzliche, hohe Belastung dar.  

Für gewerbliche Eigentümer und Verwalter von Gebäude- und Wohnungsbeständen erleichtert ein Online-Meldeverfahren die Datenlieferung. Das IT-Verfahren „e.Statistik.core“, eine Onlineplattform für den Dateneingang der statistischen Ämter des Bundes und der Länder, erlaubt es, elektronisch vorliegende Daten per Internet über eine gesicherte Verbindung an die statistischen Ämter zu übertragen.

Vereinzelt haben die statistischen Ämter der Länder schon vorab Großeigentümer und Verwalter von Gebäuden mit Wohnraum kontaktiert, um einen Überblick über die Gebäude- und Wohnungsbestände zu bekommen sowie die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für diesen Erhebungsweg zu schaffen – die gesetzlichen Grundlagen für diese Datenerhebung liefern das Bundesstatistikgesetz (BStatG) und das Zensusvorbereitungsgesetz (ZensVorbG 2022). 

Erfassung kleinerer Bestände erst zum Zensus-Stichtag im Mai 2022 

Mit der Bitte, einen Online-Fragebogen zu beantworten, hatten einige Unternehmen der Wohnungswirtschaft daher bereits zu Beginn des Jahres 2019 ein Schreiben von den statistischen Ämtern der Länder erhalten. Dieser Fragebogen sollte Auskunft darüber geben, ob die Unternehmen tatsächlich gewerbliche Eigentümer oder Verwalter von größeren Wohnungsbeständen sind und für das Online-Meldeverfahren infrage kommen. 

Welche Daten und Merkmale werden erhoben?

Immobilienunternehmen müssen im Zuge der Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) Informationen bzw. Erhebungsmerkmale über Gebäude mit Wohnraum, bewohnte Unterkünfte und Wohnungen an das Statistischen Bundesamt liefern. Nach § 10 ZensG werden folgende Erhebungsmerkmale mithilfe eines Fragebogens ermittelt:

Erhebungsmerkmale für Gebäude mit Wohnraum und bewohnte Unterkünfte:

  • Gemeinde, Postleitzahl und amtlicher Gemeindeschlüssel 
  • Art des Gebäudes 
  • Eigentumsverhältnisse 
  • Gebäudetyp 
  • Baujahr 
  • Heizungsart und Energieträger 
  • Anzahl der Wohnungen 

Erhebungsmerkmale für Wohnungen: 

  • Nutzungsart 
  • Wohnfläche 
  • Anzahl der Räume 
  • Nettokaltmiete 
  • Leerstandsdauer 
  • Leerstandsgründe 

Die Merkmale Nettokaltmiete, Leerstandsdauer und Leerstandsgründe sind erstmals in die Befragung mitaufgenommen worden. Diese Faktoren können für kleinere Regionen ausgewertet werden, damit sich der Bund ein genaueres Bild vom Wohnungsmarkt (Angebot und Nachfrage) machen kann. 

Hinzu kommen Hilfsmerkmale*, die die relevanten Erhebungskriterien ergänzen sollen: 

  • Namen und Anschrift der Auskunftspflichtigen 
  • Kontaktdaten der Auskunftspflichtigen oder einer anderen Person für Rückfragen 
  • Namen von bis zu zwei Personen, die die Wohnung nutzen 
  • Anzahl der Personen, die in der Wohnung leben 
  • Anschrift der Wohnung 

*Diese Hilfsmerkmale müssen von den relevanten Erhebungsmerkmalen laut Zensusgesetz frühestmöglich getrennt und spätestens vier Jahre nach dem Zensusstichtag gelöscht werden. 
 
Auf der offiziellen Webseite zum Zensus 2022 finden Sie einen Musterfragebogen mit dem Beispiel Einfamilienhaus.

Unterstützung digitaler Lösungen für Zensus 2022 

Softwarelösungen für das Immobilienmanagement, wie etwa iX-Haus, können für alle Wohnungs- und Immobilienverwaltungsunternehmen bei der Zusammenstellung der Daten sowie deren Organisation und Aufarbeitung eine entscheidende Arbeitserleichterung darstellen. Ordentlich gepflegt enthalten sie alle für den Zensus 2022 relevanten/notwendigen Daten zu verwalteten Immobilien und Mietverhältnissen. Die Datenerfassung zum Zensus 2022 ist somit grundsätzlich schon in der Standardversion realisierbar, weil sie die Aufnahme der Zensus-Gebäudedaten, der Zensus-Wohnungsdaten sowie dem Datenexport zur Weitergabe an das Portal erfasst und abbildet. 

Mit extra für den Zensus 2022 entwickelten Modulen lassen sich in den Softwarelösungen, die vom Statistischen Bundesamt geforderten Daten noch exakter erfassen und dem genormten bzw. geforderten Aufbau entsprechend ausgeben – ein derartiges Zensus-Modul erweitert diesen Leistungsumfang, indem es den Bearbeitungsstand der Objekte, die bereits im Rahmen des Zensus erfasst worden sind, übersichtlich darstellt. Über einen Hinweis werden beispielsweise Objekte mit einem Verwaltungsende ausgewiesen. Darüber hinaus optimieren und beschleunigen die Zusatzfunktionen die Bearbeitung vorhandener Zensusdaten und bieten die Möglichkeit Massendaten zu erfassen.   

Nutzer solcher Lösungen, die bereits am Zensus 2011 teilgenommen und das damals entsprechende Modul genutzt haben, werden die Daten mit wenigen Mausklicks einfach übernehmen können und müssen die Informationen lediglich um ihre neuen Bestandsobjekte ergänzen bzw. abgegebene Immobilien entfernen. 

Mehrwert im Alltag und beim Zensus 2022 

Für Wohnungsunternehmen und Immobilienverwaltungen kann die Nutzung derartiger immobilienwirtschaftlicher Softwarelösungen mit Modulen für den Zensus den anstehenden Arbeitsaufwand optimieren, vereinfachen und den Zeitaufwand drastisch reduzieren. Besonders mit der Wahl des Stichtags des Zensus zum Mai 2022 könnte dieser Fall weitläufig eintreten. Das erste Halbjahr ist für die meisten Immobilienverwaltungen durch Jahresabrechnungen und Wohnungseigentümerversammlungen geprägt. Unternehmen, die zur Bewältigung dieser Aufgaben aber auch schon auf digitale Lösungen für das Immobilienmanagement setzen, werden auch den Zensus 2022 problemlos abbilden können und ohne großen Mehraufwand überstehen.

Zur Unterstützung für den Umgang mit dem Zensus sowie dem “Zensus-Modul” bieten wir von CREM SOLUTIONS zusätzliche online-Tutorials und kostenfreie Webinare an. 

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