06. Oct 2022

Das ABC des Immobilienmanagement - Z wie Zähler

Zur Erfassung des Verbrauchs an Strom, Wärme, Warm- und Kaltwasser müssen Vermieter*innen ein Mietobjekt mit Zählern bzw. Messuhren (Fernheizung: Heizkostenverteiler) ausstatten. Der Begriff Zähler beschreibt laut Definition eine technische Anlage zur Messung dieser Energieverbräuche. Ein Zähler ist somit ein Gerät, dass die Menge des Verbrauchs an Strom, Wasser oder Energie von einzelnen Wohn- oder Gewerbeeinheiten misst. In Immobilien mit mehreren Einheiten gibt es pro Einheit bestenfalls einen Zähler, sowie zusätzliche Zähler für den Betrieb von Heizungsanlagen, Treppenhausbeleuchtungen o. Ä. Der Zähler wird regelmäßig abgelesen und ist somit die Grundlage für die Nebenkostenabrechnung. 

Vermieter*innen können diese Geräte auswählen und entscheiden, ob sie diese kaufen, mieten oder leasen. Mieter*innen müssen die Zähleinrichtungen bezahlen. Bei gekauften Zählern kann die Miete seit Januar 2019 um jährlich 8% des Kauf- und Einbaupreises erhöht werden. Diese Erhöhung stellt eine Modernisierungsumlage dar. Bei gemieteten Zählern können die anfallenden Kosten im Rahmen der Nebenkostenabrechnung auf den Mieter umgelegt werden. 

Gemietete Zähler haben den Vorteil, dass die Einhaltung der gesetzlich vorgeschrieben Eichfristen durch die Firmen (Stadtwerke, Ableseunternehmen) überwacht wird, die Eigentümer*innen der Zähler sind. Der Austausch der Zähler wird kostenfrei vorgenommen. Es sollte jedoch vor dem Abschluss längerfristiger Verträge ein Vergleich der anfallenden Gebühren für die Zählermiete mit dem Kauf- und Einbaupreis der Zähler stattfinden.  

Entscheidet sich Immobilieneigentümer*innen für die Anschaffung eigener Zähler, müssen sie selbst auf die Einhaltung der Eichfristen achten. Besonders bei vielen Bestandsobjekten ist das eine herausfordernde Aufgabe. Daher bedienen sich Immobilienverwaltungen hier modernen Softwarelösungen für das Immobilienmanagement mit integrierten Modulen für die Zählerverwaltung. Mit diesen Tools können alle Arten von Zählern einfach verwaltet, Ablesewerte erfasst und die Verbräuche direkt in der Abrechnung genutzt werden. 

Wasser-, Strom- und weitere Zähler zu einzelnen Einheiten oder Objekten werden ganz einfach mit allen wichtigen Informationen erfasst. An die Einhaltung der Eichfristen werden die Nutzer*innen dank zuvor eingerichteter Wiedervorlagen zuverlässig erinnert, indem festgelegte Eichfristen geplant und Termine mit Erinnerungen hinterlegt werden, sodass man keine Frist versäumt.   

Gleichzeitig können Ablesewerte, egal ob zur jährlichen Ablesung oder für Zwischenablesungen gepflegt werden. Alternativ zur manuellen Erfassung ist dabei auch ein Import aus Excel Vorlagen möglich. Die volle Integration der Zählerverwaltung bis hin zum Ausweis der Verbrauchswerte in der Abrechnung ist ein zentrales Leistungsmerkmal.  

Info: Die Eichfristen betragen für Wärme- und Warmwasserzähler fünf und für Kaltwasserzähler sechs Jahre. Gaszähler müssen alle acht Jahre, Stromzähler alle 16 Jahre geeicht werden. Das Anbringen und Ablesen der Geräte sind vom Mieter zu dulden. Wenn Zähler eingebaut sind, hat der Vermieter die Pflicht, den Verbrauch regelmäßig (für die Abrechnung der Betriebskosten) zu erfassen und dem Mieter auf Wunsch Einblick in die Originalunterlagen der Ablesefirma zu geben. 

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