11. Jul 2024

Das ABC des Immobilien- management - W wie Wirtschaftsplan (WEG)

Der Wirtschaftsplan für eine Wohnungseigentümergemeinschaft beschreibt nach dem deutschen Wohnungseigentumsgesetz (WEG) eine Aufstellung der für das Kalenderjahr zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums. Der beschlossene Wirtschaftsplan begründet die rechtliche Verpflichtung der Wohnungseigentümer zu den (zugleich damit beschlossenen) Hausgeldzahlungen.

WEG-Wirtschaftsplan im Wohnungseigentumsgesetz (WEG)

Der WEG-Wirtschaftsplan ist laut § 28 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) Bestandteil der ordnungsgemäßen Verwaltung von Wohneigentumsanlagen und informiert die Wohnungs- und Teileigentümer über die im anstehenden Kalenderjahr zu leistenden Beiträge zu den Lasten und Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums. Für die jährliche Erstellung ist gemäß Absatz 1 der Hausverwalter zuständig, ohne dass es dafür einer konkreten Aufforderung durch die Eigentümer bedarf. Über den Wirtschaftsplan stimmen die Miteigentümer auf der jährlichen Eigentümerversammlung ab, wobei eine einfache Mehrheit ausreicht. 

Genauer beschrieben enthält der WEG-Wirtschaftsplan der Hausverwaltung eine Aufstellung der zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben und gibt Auskunft über die Zuführung zur Instandhaltungsrücklage für das anstehende Wirtschaftsjahr. Als Basis dient jeweils die vorangehende Jahresabrechnung (durch jeden Eigentümer über die Wohngeldabrechnung einsehbar), wobei absehbare Kostensteigerungen in der Regel berücksichtigt werden. 

Folgende Kosten können unter anderem im Wirtschaftsplan enthalten sein

  • Wasser 
  • Abwassergebühren 
  • Müllgebühren
  • Hausmeisterlohn 
  • Treppenhausreinigung 
  • Straßenreinigung 
  • Gartenpflege 
  • Winterdienst 
  • Schornsteinfeger 
  • Heizkosten/Energiekosten (bei gemeinschaftlicher Heizungsanlage) 

Die Einnahmenseite umfasst unter anderem beispielsweise folgende Punkte: 

  • Zinserträge der Konten der Eigentümergemeinschaft 
  • Mieterträge bei Vermietung von Gemeinschaftseigentum 
  • Ggf. Entnahmen aus der Instandhaltungsrücklage 
  • Ggf. Einnahmen aus Geräten mit Münzbetrieb (Waschmaschine) 
  • Das monatlich zu zahlende Hausgeld der Miteigentümer 

Die Immobilienverwaltung erstellt jeweils einen Gesamtwirtschaftsplan für die Eigentümergemeinschaft, der alle Kosten und Einnahmen in Bezug auf das Gemeinschaftseigentum enthält, die auf die WEG zukommen werden. Darüber hinaus erstellt der Hausverwalter jeweils einen Einzelwirtschaftsplan für jede Wohneinheit und jedes Teileigentum.

Wirtschaftspläne im Verwalteralltag umsetzen

Da dies mitunter eine aufwendige Aufgabe ist, bedienen sich Immobilienverwaltungen hier einer Software für das Immobilienmanagement, mit denen sie alle Stammdaten und wichtigen Kennzahlen stets im Blick haben und Wirtschaftspläne weitestgehend automatisiert erstellen können. Aber auch bei der Eigenverwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften unterstützen digitale Portale und Instrumente bei der Erstellung von Wirtschaftsplänen und der ganzheitlichen Verwaltung von WEGs. 

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