Ein Verwalter für eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist eine Person oder Organisation, die zur Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums der Eigentümergemeinschaft bestellt wird. Diese Bestellung erfolgt, um die Eigentümer*innen von ihren Verwaltungsaufgaben zu entlasten. Ein Verwalter kann nicht durch die Teilungserklärung oder durch Beschluss der Eigentümergemeinschaft ausgeschlossen werden. Auch bei nur zwei Wohnungseigentümern kann ein Verwalter bestellt werden, und jeder Eigentümer kann die Bestellung eines Verwalters beim Gericht beantragen, wenn dies als ordnungsgemäße Verwaltungsmaßnahme notwendig erscheint.
Die Bestellung des Verwalters wird durch einen Beschluss der Eigentümerversammlung vorgenommen. Dabei ist der Verwaltervertrag, der die Rechte, Pflichten und den Arbeitsbereich des Verwalters regelt, von der Bestellung zu unterscheiden. Die erste Bestellung eines Verwalters erfolgt oft in der Teilungserklärung oder im Teilungsvertrag und ist zunächst auf maximal drei Jahre befristet, danach auf jeweils fünf Jahre. Wiederwahlen müssen stets neu beschlossen werden. Als Verwalter können sowohl natürliche Personen, einschließlich Wohnungseigentümer, als auch juristische Personen wie GmbHs oder KGs bestellt werden. Der Verwalter muss wirtschaftlich zuverlässig sein.
Die Abberufung eines Verwalters kann bei wichtigen Gründen erfolgen, etwa wenn der Verwalter die Beschluss-Sammlung nicht ordnungsgemäß führt oder wegen eines Vermögens- oder Eigentumsdelikts verurteilt wurde. Die Vergütung des Verwalters wird im Verwaltervertrag festgelegt und richtet sich in der Regel nach der Größe der Anlage, der Anzahl der Wohnungseinheiten und dem baulichen Zustand.
Die Aufgaben und Befugnisse des Verwalters sind im § 27 WEG definiert. Der Verwalter ist der gesetzliche Vertreter der Wohnungseigentümer*innen und sorgt unter anderem für die Umsetzung der Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft, die Durchführung der Hausordnung, die Verwaltung der Wohngelder sowie die Instandhaltung und Instandsetzung der Immobilie.
WEG-Verwaltungen bedienen sich heute modernen Softwarelösungen für das Immobilienmanagement, mit denen sie alle ihre Pflichten sowohl ordnungsgemäß als auch praktikabel umsetzen können. Dabei vereinfachen diese Softwarelösungen den Arbeitsalltag aufgrund eines optimalen Datenmanagements und der Automatisierung von Prozessen.