15. Sep 2022

Das ABC des Immobilienmanagement - U wie Umlegungsverfahren

Der Begriff Umlegungsverfahren oder Umlegung (auch Baulandumlegung genannt) beschreibt im Baurecht ein gesetzlich geregeltes förmliches Grundstücksflächentauschverfahren (Bodenordnungsverfahren), das im Baugesetzbuch geregelt ist. Im Umlegungsverfahren werden Grundstücke und Grundstücksteile so neu geordnet, dass nach Lage, Form und Größe für die bauliche oder sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen.

Ein Blick auf Katasterpläne zeigt häufig, dass viele Grundstücke in Gemeinden oft so gelegen oder zersplittert sind, dass sie sich baulich als kaum nutzbar erweisen oder städtebauliche Belange nicht zum Tragen kommen. Ursache solcher Grundstückszersplitterung können z. B. Erbfolgen sein, bei denen Eigentümer ein ursprünglich zusammenhängendes Grundstück so aufgeteilt haben, dass jeder seiner Erben gleichermaßen bedacht wurde.

Um dieser Problematik zu begegnen, können Gemeinden ein Umlegungsverfahren durchführen, welches in §§ 45 ff BauGB umfangreich und detailliert geregelt ist. Bei der Umlegung geht es darum, dass zur Erschließung oder Neugestaltung von Grundstücken bebaute und unbebaute Grundstücke so neu angeordnet werden, dass nach „Lage, Form und Größe für die bauliche Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke“ entstehen (§ 45 BauGB).

Die Neuordnung eines Gebietes soll dabei einen Ausgleich zwischen den Interessen der betroffenen Grundstückseigentümer*innen und der Allgemeinheit schaffen. Der Wert des Grundeigentums von Einzelnen darf durch die Umlegung nicht geringer werden. Alle beteiligten Eigentümer sollen ein dem Verkehrswert und der Lage nach möglichst gleichwertiges Grundstück erhalten.

Ist der Wert des neuen Grundstücks geringer als der des alten, wird die Differenz ausbezahlt. Teilt die Umlegungsstelle den Eigentümern ein Grundstück mit höherem Verkehrswert als das ursprüngliche zu, müssen diese eine Zahlung leisten.

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