Bei dem Begriff Notarbestätigung handelt es sich um eine schriftliche Bestätigung des Notars gegenüber der Bank, dass eine Eintragung der Grundschuld in korrekter Rangfolge erfolgt und dieser keine anderen Anträge entgegenstehen. Die Bestätigung spielt bei der Abwicklung von Grundstücksverträgen eine erhebliche Rolle, denn durch sie wird eine Auszahlung des Darlehens noch vor der Eintragung im Grundbuch möglich. Die Notarbestätigung soll gewährleisten, dass die Grundschuld als Sicherheit für das zu gewährende Darlehen eingetragen wird.
Die Notarbestätigung ist bei der Abwicklung von Grundstückskaufverträgen ein oft entscheidender Faktor. Mit der Notarbestätigung bestätigt der Notar gegenüber der den Kaufpreis finanzierenden Bank, dass er zugunsten des Käufers der Immobilie die Eintragung einer Auflassungsvormerkung und/oder die Eintragung einer Grundschuld beim Grundbuchamt beantragt hat. Die Notarbestätigung wird auch als Ranggarantie oder Notarbescheinigung bezeichnet.
Damit soll gewährleistet werden, dass der Erwerber als neuer Eigentümer und die Grundschuld als Sicherheit für das zu gewährende Darlehen im Grundbuch eingetragen werden kann. Für die Parteien des Kaufvertrages entsteht somit ein erheblicher zeitlicher Vorteil, da sie die Eintragung ins Grundbuch nicht abwarten müssen, um über den Kaufpreis verfügen zu können. Es genügt, dass der Notar die Notarbestätigung zusammen mit einer vollstreckbaren Ausfertigung der Grundschuldbestellungsurkunde bei der Bank vorlegt.
Hintergrund: Die Eintragungen im Grundbuch durch das Grundbuchamt erfolgt häufig erst mit erheblicher zeitlicher Verzögerung – eine Notarbestätigung bringt daher den Vorteil, dass ein Erwerber nicht auf den Grundbucheintrag warten muss, um den Kaufpreis von der Bank ausgezahlt zu bekommen und sich aufgrund dieser Verzögerung die Abwicklung des Kaufvertrages hinausschiebt. Umgekehrt käme der Verkäufer vorher nicht in den Genuss des Kaufpreises.