05. Dec 2024

Das ABC des Immobilienmanagement - M wie Mietpreisbindung

Der Begriff Mietpreisbindung beschreibt eine rechtliche Regelung für die Festlegung von Mietpreisen, die Vermieter*innen dazu verpflichtet, die Miete für eine Immobilie nur innerhalb festgelegter Grenzen zu verlangen oder zu erhöhen. Verbote von Mieterhöhungen zählen dazu, wie auch Erlasse für bestimmte Wohnungsnutzungen und unterschiedliche Immobilienarten.  

Diese Bindung wird häufig bei öffentlich geförderten Wohnungen (z. B. Sozialwohnungen) angewendet, die mit staatlicher Unterstützung gebaut oder modernisiert wurden. Ziel der festgelegten Mitepreise ist es, bezahlbaren Wohnraum für bestimmte Einkommensgruppen zu sichern. 

Während der Dauer der Mietpreisbindung dürfen Vermieter*innen die Miete nur gemäß den Vorgaben erhöhen, die in Förderverträgen oder gesetzlichen Bestimmungen, wie dem Wohnraumförderungsgesetz (WoFG), festgelegt sind. Oft ist eine maximale Miete pro Quadratmeter definiert, die sich an den förderrechtlichen Auflagen orientiert. 

Sie gilt in der Regel für einen bestimmten Zeitraum, der von den Förderbedingungen abhängt, häufig 15 bis 30 Jahre. Nach Ablauf der Mietpreisbindung kann der Vermieter die Miete frei am Markt orientieren, sofern keine weiteren Beschränkungen bestehen. 

Die Mietpreisbindung schützt insbesondere einkommensschwächere Haushalte vor übermäßigen Mietsteigerungen und trägt zur Schaffung sozial verträglicher Wohnverhältnisse bei.

Alles im Blick mit einer Softwarelösung für das Immobilienmanagement

Eine Software für das Immobilienmanagement kann Unternehmen aus der Immobileinwirtschaft mit großen Portfolios effektiv dabei unterstützen, Mietpreisbindungen im Blick zu behalten, indem sie automatische Erinnerungs- und Überwachungsfunktionen bietet. Sie ermöglicht die zentrale Erfassung und Verwaltung aller relevanten Daten, wie Bindungsfristen, Förderauflagen und zulässige Mietpreisgrenzen, und stellt sicher, dass Änderungen rechtzeitig erkannt werden. Durch integrierte Berichts- und Analysefunktionen können Unternehmen potenzielle Verstöße gegen Mietpreisbindungen vermeiden, Compliance gewährleisten und langfristig eine strategische Planung für den Übergang aus der Bindung heraus vornehmen. So wird der Verwaltungsaufwand erheblich reduziert und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben sichergestellt.

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