Das Katasteramt ist eine staatliche Behörde, bei der die Liegenschaftskataster mit den dazugehörigen Daten und Informationen geführt sowie gepflegt werden. Katasterunterlagen sind Dokumente, die bei einer Finanzierung der finanzierenden Bank vorgelegt werden müssen und sind bei der Planung sowie Durchführung von Bauvorhaben unerlässlich. Zu den Katasterunterlagen gehören die Liegenschaftskarte, Informationen zur Einhaltung der Grenzbestimmungen und amtliche Lagepläne.
Die Liegenschaftskataster sind das Bestandsverzeichnis der Grundstücke in Deutschland. Da Grundstücke zur Bestimmung ihrer Grundstücksgrenzen vermessen werden, heißen die Katasterämter auch Vermessungsamt oder Vermessungs- und Katasteramt. In den Katastern sind die Grundstücke nach Gemarkung, Flur und Flurstücks Nummer erfasst. Das Katasteramt gibt gegen Gebühr Auskunft über das Grundstück.
Das Liegenschaftskataster ist nach § 2 der Grundbuchordnung (GO) das amtliche Verzeichnis der Grundstücke. Es wird bei den Katasterämtern geführt. Das Liegenschaftskataster besteht aus den Katasterbüchern und -karten. Die Katasterbücher enthalten das Flurbuch (Verzeichnis der Flurstücke in der Reihenfolge der Nummerierung), dem Liegenschaftsbuch (Verzeichnis der Grundstücke eines Gemeindebezirkes), dem Eigentümerverzeichnis und dem alphabetischen Namensverzeichnis, das zum Auffinden der Grundstücke eines Eigentümers dient. Sie werden überwiegend in automatisierter Form geführt (ALB und ALK). Buchungseinheit des Liegenschaftskatasters ist das Flurstück. Die im Liegenschaftsbuch aufgenommenen Eigentümer erhält das Liegenschaftsamt vom Grundbuch. Im Gegenzug teilt das Katasteramt Änderungen bei den Flurstücken mit. Der Austausch der Informationen erfolgt heute vollautomatisiert in elektronischer Form. Einblick in das Liegenschaftskataster hat jeder. Für die Einsicht in personenbezogene Daten (Eigentumsverhältnisse) muss wie beim Grundbuch ein berechtigtes Interesse dargelegt werden.
Datenpflege mit Softwareunterstützung
Unternehmen der Immobilienwirtschaft mit einem großen Portfolio an Grundstücken und Immobilien bedienen sich aufgrund des großen Aufwandes für die Datenpflege bei der Verwaltung von Katasterdaten oft Softwarelösungen für das Immobilienmanagement. Darin integrierte Module für die Flurstücksverwaltung ermöglicht die Erfassung, Verwaltung und Pflege von Kataster- und Grundstücksdaten bzw. Flurstücken sowie deren Informationen aus dem Grundbuch. Die enthaltene Importfunktion für Flurstücksdaten erlaubt die einfache Übernahme der elektronischen Kataster- und Grundbuchdaten, wobei die Anordnung der Informationen im Aufbau den in Deutschland üblichen Grundbüchern nachempfunden ist.
Jedes Bundesland führt für die auf seinem Gebiet gelegenen Grundstücke eigene Liegenschaftskataster. Ein zentrales „Bundeskatasteramt“ existiert nicht. Jeder interessierte Bürger kann mündliche und schriftliche Auskünfte sowie Auszüge aus dem Liegenschaftskataster erhalten. Wollen Sie Ihre Immobilie verkaufen, gehört ein aktueller Flurkartenauszug immer zu den notwendigen Verkaufsunterlagen. Auskünfte und Auszüge mit Eigentümerangaben erfordern allerdings den Nachweis eines berechtigten Interesses. Ein solches Interesse kann sich darin begründen, dass ein Interessent Kaufinteresse hat und mit dem Eigentümer in Kontakt treten möchte (VG Berlin VG 13 K 186/13).
Zu den Aufgaben der Katasterämter gehören neben der Führung des Liegenschaftskatasters, die Anlegung der Katasterbücher und die Archivierung der Vermessungsdaten, ferner die Katastervermessung (z.B. Fortführungsvermessungen und Grenzfeststellungen an Flurstücken), sowie die Bearbeitung von Bodenordnungsverfahren (z.B. Umlegung von Grundstücken oder Flurbereinigungen). Infolge der Digitalisierung wurde das papierne Katasterwesen auf die automatisierte Liegenschaftskarte (ALK) umgestellt, aus der der jeweilige Katasterplan automatisch generiert wird.