Die Jahresgrundmiete bezeichnet die vertraglich vereinbarte Miete, die ein Mieter innerhalb eines Jahres für die Nutzung einer Immobilie zu zahlen hat, wobei es sich um die reine Miete ohne Berücksichtigung von Nebenkosten oder Betriebskosten handelt. Diese Grundmiete umfasst nur den Mietpreis für die Überlassung der Immobilie und stellt die Basis für weitere Berechnungen im Mietverhältnis dar.
Die Jahresgrundmiete bleibt in der Regel während eines festgelegten Zeitraums konstant, es sei denn, der Mietvertrag sieht Anpassungen wie Indexmieten oder Staffelungen vor, die eine regelmäßige Erhöhung der Miete ermöglichen. Besonders in der gewerblichen Immobilienvermietung ist die Jahresgrundmiete eine wichtige Kennzahl, um die Rentabilität und Wirtschaftlichkeit von Mietobjekten zu beurteilen.
Sie dient darüber hinaus als Grundlage für Berechnungen zur Ermittlung der Nettomiete oder zur Berechnung der Mietrendite eines Objekts und kann je nach Vertrag auch für langfristige Mietverhältnisse als fest vereinbarte Miete genutzt werden. Nebenkosten, die etwa für Instandhaltung, Reinigung, Heizung oder Verwaltung anfallen, sind in der Jahresgrundmiete nicht enthalten und werden separat als Betriebskosten abgerechnet.
Die Jahresgrundmiete ermöglicht es, eine klare und übersichtliche Basis für die Mietzahlungen festzulegen, ohne Schwankungen durch Betriebskosten oder zusätzliche vertragliche Leistungen miteinzubeziehen.