Die Heizkostenverordnung (Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten) regelt die Kostenverteilung auf die Einzelnutzer in Mehrfamilienhäusern bei zentralen Heizungsanlagen und zentralen Warmwasserversorgungsanlagen sowie bei der eigenständigen gewerblichen Lieferung von Wärme oder Warmwasser. Die Heizkostenverordnung gilt für preisgebundenen und preisfreien Wohnraum.
Hauptpunkte der Heizkostenverordnung sind die Pflichten zur Verbrauchserfassung und zur verbrauchsabhängigen Kostenverteilung. Der Gebäudeeigentümer ist damit gesetzlich verpflichtet, Messgeräte beziehungsweise Zähler für Heizung und Warmwasser zu installieren und anhand des gemessenen Verbrauchs abzurechnen. Die Heizkostenverordnung legt für die Heizungs- und die Warmwasserabrechnung unterschiedliche Regeln fest.
Grundsätzlich geht sie nach vertraglichen Vereinbarungen vor – Ausnahme gibt es bei Gebäuden mit bis zu zwei Wohnungen, von denen eine der Vermieter bewohnt. Auch auf Wohneigentum ist die Heizkostenverordnung anzuwenden.