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18. Nov 2021

Das ABC des Immobilienmanagement - H wie Hausgeld

Der Begriff Hausgeld bezeichnet die monatlichen Voraus­zahlungen der Mitglieder einer Wohnungs­eigen­tümer­gemein­schaft, um Kosten des Gemein­schaft­seigen­tums (u.a. Betriebs­kosten), Kosten zur Instand­haltung und Instand­setzung und Verwaltungs­kosten zu tragen (gemäß § 16 WEG). Das Haus­geld ergibt sich aus dem Wirt­schafts­plan und muss unabhängig davon, ob eine Wohnung bewohnt ist oder leer steht, indi­viduell vom Eigen­tümer bezahlt werden. 

Wie oben beschrieben, umfasst das Hausgeld zum einen sämtliche Betriebskosten, die später auf den Mieter umgelegt werden können. Gemäß Betriebskostenverordnung zählen zu den laufenden Betriebskosten unter anderem die Kosten für Wasser, Abwasser, Heizung, Hausmeister oder Gartenpflege. Neben den Nebenkosten müssen Eigentümer zum anderen auch Rücklagen für Reparaturen und Renovierungen bilden. Dies wird als Instandhaltungsrücklage bezeichnet. 

Die Höhe des Hausgeldes ist von Faktoren wie Alter, Größe, Zustand und Ausstattung der Immobilie abhängig. Der Verteilungsschlüssel ist der Miteigentumsanteil. Häufig werden in der Teilungserklärung weitere Verteilungsschlüssel festgelegt. Das Hausgeld wird monatlich im Voraus an die Wohnungseigentümergemeinschaft, kurz WEG, überwiesen. Dabei spielt es keine Rolle, ob man in der Wohnung lebt, diese vermietet oder ob sie leerstehend ist – die monatlichen Vorschüsse müssen Sie als Wohnungseigentümer leisten.

Bestandteile des Hausgelds

Das Hausgeld für eine Eigentums­wohnung setzt sich aus verschiedenen Kostenpositionen zusammen. Zu den umlagefähigen Kosten (also jene, die auf den Mieter einer Wohnung umgelegt werden können) zählen:

  • Betriebskosten – zum Beispiel für Wasser, Abfallentsorgung, Treppenhaus- und Gartenpflege,
  • Heizkosten und Stromkosten für gemeinschaftlich genutzte Räume wie Treppenhäuser,
  • Kosten für den Hausmeister und 
  • Wohngebäudeversicherung.

Einige Kosten­punkte sind nicht umlagefähig. Diese müssen als Eigen­tümer selbst getragen werden. Dazu gehören:

  • Verwaltungskosten – zum Beispiel Kosten für die Kontoführung der Hausverwaltung und
  • Instand­haltungs­rücklage für Reparaturen und Renovierungen zur Erhaltung der Wohnanlage.

Für die Verwaltung des ein­gezahlten Hausgeldes bedienen sich Immobilien­manager umfassenden immobilien­wirt­schaftlichen Software­lösungen, mit denen sie stets den Überblick über die Finanzen der von ihnen verwalteten Objekte haben.

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