Der Begriff Hauptmieter beschreibt die Person, die direkt mit dem bzw. der Eigentümer*in oder Vermieter*in einer Immobilie einen Mietvertrag abschließt und somit die Hauptverantwortung für das Mietverhältnis übernimmt. Als Hauptmieter*in steht man in direkter vertraglicher Beziehung zum/zur Vermieter*in und ist primär für die Erfüllung aller vertraglichen Verpflichtungen verantwortlich. Dazu gehört nicht nur die pünktliche Zahlung der Miete, sondern auch die Einhaltung der Hausordnung und die ordnungsgemäße Pflege der Mieträume.
Hauptmieter*innen haben verschiedene Pflichten und Rechte im Rahmen des Mietverhältnisses. Zu den Pflichten zählen die regelmäßige Zahlung der vereinbarten Miete sowie die Übernahme der Verantwortung für die Instandhaltung der gemieteten Wohnung oder des Hauses. Bei Schäden oder Reparaturen sind Hauptmieter*innen in der Regel dafür zuständig, diese umgehend zu melden und gegebenenfalls die Kosten zu tragen, soweit es sich nicht um normale Abnutzung handelt. Auch die Einhaltung der Hausordnung und die respektvolle Nutzung der gemeinschaftlichen Einrichtungen fallen in seinen Aufgabenbereich.
Hauptmieter*innen haben jedoch auch Rechte. Sie können im Rahmen des Mietvertrages beispielsweise Nachmieter*innen vorschlagen, sofern der bzw. die Vermieter*in dies zulässt, und sind berechtigt, bei Bedarf den Mietvertrag zu kündigen. Bei einer Kündigung muss jedoch die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist eingehalten werden. Hauptmieter*innen können auch Untervermietung betreiben, d.h. Teile der Wohnung oder das gesamte Objekt an andere Personen (Untermieter) vermieten. In diesem Fall bleiben die Hauptmieter*innen jedoch weiterhin gegenüber den Vermieter*innen für die Einhaltung des Mietvertrages und die Zahlung der Miete verantwortlich.