Unter dem Begriff Flurstück versteht man einen amtlich vermessenen, eindeutig begrenzten und genau bezeichneten Teil der Erdoberfläche. Er beschreibt die kleinste Buchungseinheit des Liegenschaftskatasters, der in Flurkarten, Liegenschaftskarten und Katasterbüchern nachgewiesen wird.
Flurstücke sind geometrisch exakt vermessene Landstücke. Sie entsprechen häufig auch zeitgleich einem Grundstück und kommen bei Fragen zum Grenzverlauf von Grundstücken zum Einsatz, wobei ein Grundstück aber auch aus mehreren Flurstücken bestehen kann. Flurstücke werden im Grundbuch im Bestandsverzeichnis eingetragen – es werden das Grundstück, die laufende Grundstücksnummer, die Gemarkung, die Nutzungsart und die Größe bezeichnet.
Auch wenn die Grenzen eines Flurstücks in der Regel denen eines Grundstücks entsprechen, sind die Worte nicht gleichbedeutend, denn ein Grundstück kann auch mehrere Flurstücke umfassen. Umgekehrt kann ein Flurstück aber nicht aus mehreren Grundstücken bestehen. Jedes Flurstück ist eindeutig nummeriert und kann außerdem in verschiedene Nutzungsarten unterteilt sein (z. B. Gebäude- und Freifläche, Landwirtschaftsfläche).
Dargestellt wird das Flurstück auf Flurkarten. Diese Karten werden auch als Liegenschafts- oder Katasterkarten bezeichnet und beinhalten amtliche Daten unter anderem zur Lage und Bebauung von Grundstücken. Gemeinsam mit dem Grundbuch gibt das Liegenschaftskataster somit die Situation von Grundstücken in Deutschland wieder – dabei bezieht sich das Grundbuch auf Besitz- und Rechtsverhältnisse und das Liegenschaftskataster auf die Nutzung und weitere Beschreibung. Die Informationen über das Flurstück werden zum Beispiel zur Immobilienfinanzierung oder für notarielle Beurkundungen benötigt.
Relevant wird ein Flurstück vor allem zu folgenden Anlässen:
- Immobilienverkauf und Grundstücksverkauf: Im Immobilienkaufvertrag beurkundet der Notar die Inhalte der Flurkarte. Auch Immobilienmakler und Banken greifen auf die Informationen zurück, um etwa Beleihungswerte zu ermitteln.
- Hausbau: Wenn Sie einen Bauantrag für ein Haus stellen wollen, benötigen Sie einen Lageplan und einen Nachweis der Grundstücksgrenzen. Ein Auszug aus der Flurkarte mit den Informationen zum Flurstück ist dafür unerlässlich.
- Berechnung der Grundsteuer
- Rechtsangelegenheiten: Bei Fragen zu den Eigentumsverhältnissen an Grundstücken, beispielsweise im Falle von Erbschaften oder Scheidungen und Haus, geben die Flurkarten und ihre Daten zu den Flurstücken Aufschluss.
- Immobilienbewertung: Da die Lage bei der Bewertung von Immobilien die entscheidende Rolle spielt, sind die Informationen der Flurkarte zum jeweiligen Flurstück unverzichtbar.
Immobilienunternehmen und Immobilienverwaltungen mit großen Immobilienportfolios nutzen für die übersichtliche Verwaltung von Flurstücken heute umfassende Softwarelösungen für das Immobilienmanagement mit integrierten Modulen für die Flurstücksverwaltung. Derartige Lösungen ermöglichen die unkomplizierte Erfassung, Verwaltung und Pflege von Kataster- und Grundstücksdaten bzw. Flurstücken sowie deren Informationen aus dem Grundbuch.