06. Sep 2024

Das ABC des Immobilien- management - F wie Flächennutzungsplan

Der Begriff Flächennutzungsplan (FNP) beschreibt ein zentrales Instrument der kommunalen Bauleitplanung in Deutschland, das von der Gemeinde aufgestellt wird und die beabsichtigte Nutzung der gesamten Fläche einer Kommune für einen mittelfristigen Zeitraum, in der Regel etwa 10 bis 15 Jahre, darstellt. Er ist ein vorbereitender Plan, der als Grundlage für die weitere städtebauliche Entwicklung und die Erstellung detaillierter Bebauungspläne dient. 

Der Flächennutzungsplan legt fest, wie die verschiedenen Flächen innerhalb des Gemeindegebiets genutzt werden sollen. Er unterscheidet zwischen unterschiedlichen Nutzungsarten wie Wohnbauflächen, Gewerbegebieten, Verkehrsflächen, Grünflächen, landwirtschaftlichen Flächen und Waldgebieten. Auch Flächen für öffentliche Einrichtungen, wie Schulen, Krankenhäuser oder Sportanlagen, werden im Flächennutzungsplan ausgewiesen. Durch diese detaillierte Planung soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung sichergestellt werden, die den Bedürfnissen der Bevölkerung entspricht und gleichzeitig ökologische, ökonomische und soziale Aspekte berücksichtigt.  

Flächennutzungsplan als Grundlage für alle nachfolgenden Bebauungspläne 

Obwohl der Flächennutzungsplan rechtlich nicht direkt verbindlich ist, bildet er die Grundlage für alle nachfolgenden Bebauungspläne und hat somit eine indirekte rechtliche Wirkung. Die Bebauungspläne, die für kleinere Gebiete innerhalb der Kommune erstellt werden, müssen sich im Rahmen der Vorgaben des Flächennutzungsplans bewegen. Dadurch wird gewährleistet, dass die Einzelmaßnahmen der Stadtentwicklung in einem größeren, übergeordneten Kontext stehen und zusammen ein kohärentes städtebauliches Bild ergeben. 

Ein Flächennutzungsplan wird in einem formellen Verfahren aufgestellt, das verschiedene Stufen umfasst, darunter die Beteiligung der Öffentlichkeit und der betroffenen Träger öffentlicher Belange (wie z. B. Naturschutzbehörden, Versorgungsunternehmen und Nachbargemeinden). Diese Beteiligung ermöglicht es, unterschiedliche Interessen zu berücksichtigen und gegebenenfalls Konflikte frühzeitig zu erkennen und zu lösen. Nach der öffentlichen Auslegung und der Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen wird der Flächennutzungsplan von der Gemeindevertretung beschlossen und bedarf in der Regel der Genehmigung durch die zuständige Aufsichtsbehörde. 

Da der Flächennutzungsplan langfristig ausgerichtet ist, wird er regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst, um auf veränderte Rahmenbedingungen, wie Bevölkerungswachstum, wirtschaftliche Entwicklungen oder ökologische Erfordernisse, reagieren zu können. Dies stellt sicher, dass der Plan auch langfristig den aktuellen Anforderungen entspricht und eine nachhaltige Entwicklung der Kommune ermöglicht.

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