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21. Apr 2022

Das ABC des Immobilienmanagement - F wie Faktura

Hinter dem Begriff “verbirgt” sich im Allgemeinen die Stellung einer Rechnung. Umgekehrt bezeichnet die Buch­haltung die Rechnungs­stellung auch gerne als Fakturierung. Der Begriff „Faktura“ kann grund­sätzlich allein für eine Rechnung stehen. Oft aber handelt es sich dabei aller­dings um einen Ober­begriff, der mehrere Dokumente umfassen kann. In der Immobilien­wirtschaft kommt Faktura häufig zum Tragen, wenn Klein­reparatur­klauseln in Miet­verträgen verankert sind und Mieter etwaige Kosten tragen müssen.

Bei den Klein­reparaturen gilt der Name – nur Kleinig­keiten oder Bagatell­schäden muss der Mieter auf eigenen Kosten reparieren, wenn er eine gültige Klein­reparatur­klausel im Miet­vertrag hat. Dabei geht es ins­besondere um Gegen­stände und Ein­richtungen in der Miet­wohnung, mit denen der Mieter häufig in Kontakt kommt. Die maximalen Kosten, die ein Mieter für Klein­reparaturen tragen muss, sind im Gesetz nicht wirklich festgelegt. Um den Mieter vor horrenden Reparatur­kosten zu schützen, wurden in den letzten Jahren jedoch verschiedenen Grundsatz­urteile gefällt. Klein­reparatur­klauseln müssen demnach zwei Kosten­grenzen enthalten: Es muss im Miet­vertrag festgelegt werden, wieviel eine einzelne Reparatur maximal kosten darf und welchen Gesamt­betrag die Klein­reparatur­kosten im Laufe eines Jahres nicht überschreiten dürfen.

Für einzelne Klein­reparaturen erachteten die Gerichte üblicher­weise Beträge bis zu 100 Euro als angemessen. Bei den Klein­reparatur­gesamtkosten kann der Vermieter normalerweise bis zu acht Prozent der jährlichen Netto­kaltmiete vom Mieter verlangen.

Für Klein­reparaturen gilt dabei, dass der Mieter nicht verpflichtet werden kann die Reparatur in Auftrag zu geben oder sogar selbst durchzuführen. Sogenannte Vornahme­klauseln sind immer unwirksam. Stattdessen muss der Vermieter die Reparatur in Auftrag geben und kann die Kosten später mit dem Mieter abrechnen.

Die Kosten für Klein­reparaturen kann der Vermieter demnach an den Mieter weitergeben. Besonders für Immobilien­verwaltungen mit einem großen Verwaltungs­bestand ist die Faktura, also die Rechnungs­stellung, für Klein­reparaturen an ihre Mieter häufig eine zeit­raubende Aufgabe.

Mit einem extra darauf ausgelegten Modul (Faktura/Mieterbeteiligung) in einer Software für das Immobilienmanagement können die Kosten für Kleinreparaturen, die dem Vermieter bzw. der Immobilienverwaltung laut Mietvertrag zustehen, an schnell und unkompliziert an Mieter, Wohnungseigentümer und Investoren weitergegeben werden. 

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