Hinter dem Begriff “verbirgt” sich im Allgemeinen die Stellung einer Rechnung. Umgekehrt bezeichnet die Buchhaltung die Rechnungsstellung auch gerne als Fakturierung. Der Begriff „Faktura“ kann grundsätzlich allein für eine Rechnung stehen. Oft aber handelt es sich dabei allerdings um einen Oberbegriff, der mehrere Dokumente umfassen kann. In der Immobilienwirtschaft kommt Faktura häufig zum Tragen, wenn Kleinreparaturklauseln in Mietverträgen verankert sind und Mieter etwaige Kosten tragen müssen.
Bei den Kleinreparaturen gilt der Name – nur Kleinigkeiten oder Bagatellschäden muss der Mieter auf eigenen Kosten reparieren, wenn er eine gültige Kleinreparaturklausel im Mietvertrag hat. Dabei geht es insbesondere um Gegenstände und Einrichtungen in der Mietwohnung, mit denen der Mieter häufig in Kontakt kommt. Die maximalen Kosten, die ein Mieter für Kleinreparaturen tragen muss, sind im Gesetz nicht wirklich festgelegt. Um den Mieter vor horrenden Reparaturkosten zu schützen, wurden in den letzten Jahren jedoch verschiedenen Grundsatzurteile gefällt. Kleinreparaturklauseln müssen demnach zwei Kostengrenzen enthalten: Es muss im Mietvertrag festgelegt werden, wieviel eine einzelne Reparatur maximal kosten darf und welchen Gesamtbetrag die Kleinreparaturkosten im Laufe eines Jahres nicht überschreiten dürfen.
Für einzelne Kleinreparaturen erachteten die Gerichte üblicherweise Beträge bis zu 100 Euro als angemessen. Bei den Kleinreparaturgesamtkosten kann der Vermieter normalerweise bis zu acht Prozent der jährlichen Nettokaltmiete vom Mieter verlangen.
Für Kleinreparaturen gilt dabei, dass der Mieter nicht verpflichtet werden kann die Reparatur in Auftrag zu geben oder sogar selbst durchzuführen. Sogenannte Vornahmeklauseln sind immer unwirksam. Stattdessen muss der Vermieter die Reparatur in Auftrag geben und kann die Kosten später mit dem Mieter abrechnen.
Die Kosten für Kleinreparaturen kann der Vermieter demnach an den Mieter weitergeben. Besonders für Immobilienverwaltungen mit einem großen Verwaltungsbestand ist die Faktura, also die Rechnungsstellung, für Kleinreparaturen an ihre Mieter häufig eine zeitraubende Aufgabe.