Der Diskontierungssatz beschreibt einen Zinssatz, der zur Berechnung des Barwertes einer Investition dient. Andere Bezeichnungen für den Diskontierungssatz sind Diskontierungszinssatz und Kalkulationszinsen.
In der betrieblichen Praxis handelt es sich bei dem Diskontierungssatz um eine Schätzung der möglichen künftigen Rendite, welche zur Berechnung von Opportunitätskosten dient. Die Zinsrechnung berücksichtigt bei der Bestimmung des Diskontierungssatzes die Abzinsung der jeweiligen Investitionen und dient zur Ermittlung des Barwertes.
Die Abzinsung wird als Diskontierung bezeichnet und leitet sich dabei von dem englischen Begriff „discounting“ ab. Anhand der Abzinsung wird die Höhe einer Summe zum Zeitpunkt X (Gegenwartswert, Anfangskapital) aus der Höhe dieser Summe zu einem späteren Zeitpunkt Y (Zukunftswert, Endkapital) berechnet. Die Berechnung erfolgt in der Annahme, dass zwischen diesen beiden Zeitpunkten Zinsen auf die Summe gezahlt werden.
Der Barwert bezeichnet den Wert, welchen in der Zukunft erfolgende Zahlungen in der Gegenwart besitzen. Je riskanter eine Anlage ist, desto höher ist der diesem zugeordnete Diskontierungssatz.
Die Abzinsung und der Barwert kommen dann zum Einsatz, wenn es beispielsweise um die Beurteilung von Investitionen in Immobilien geht. Liegen die Erträge in der Zukunft, so kann anhand der Abzinsungsformel festgestellt werden, wie viel diese Erträge heute wert wären, und somit, ob sich die Investition lohnt. Die Abzinsung findet auch im Handelsrecht Anwendung. Für die Bilanzierung wird eine Abzinsung zur Buchwertermittlung angewandt, zum Beispiel für langfristige Rückstellungen (vgl. § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB.