Unter Betriebskosten versteht man die Kosten, die dem Eigentümer einer Immobilie durch sein Eigentum am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen und des Grundstücks laufend entstehen.
Neben der „Grundmiete“ sind die Betriebskosten die laufend anfallenden Kosten einer Mietimmobilie.
Man unterscheidet zwischen verbrauchsabhängigen (z. B. Heizkosten) und nicht verbrauchsabhängigen Betriebskosten (z. B. Grundsteuer). Ferner werden die „warmen Betriebskosten“ (Kosten für Heizung und Wassererwärmung) von den „kalten Betriebskosten“ (z. B. Kaltwasser, Abwasser, Grundsteuer) unterschieden.
Was Betriebskosten sind, ist in der Betriebskostenverordnung gesetzlich definiert.