Der Begriff Bebauungsplan beschreibt ein rechtsverbindliches Planungsinstrument, das von Gemeinden in Deutschland aufgestellt wird, um die Nutzung und Bebauung von Grundstücken in einem bestimmten Gebiet zu regeln. Der Bebauungsplan dient als detaillierte Konkretisierung des Flächennutzungsplans und bildet die Grundlage für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung.
Der Bebauungsplan besteht in der Regel aus einer Planzeichnung (dem eigentlichen Plan) und textlichen Festsetzungen. Er legt fest, welche baulichen und sonstigen Nutzungen auf Grundstücken zulässig sind. Gleichzeitig definiert er dabei spezifische Vorgaben wie Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise, überbaubare Grundstücksflächen sowie die Verkehrsflächen.
In der Planzeichnung werden die verschiedenen Flächenarten, beispielsweise Wohnbauflächen, Gewerbeflächen oder Grünflächen, durch unterschiedliche Farben und Symbole dargestellt. Die textlichen Festsetzungen ergänzen die Planzeichnung durch detaillierte Bestimmungen, die die bauliche Nutzung weiter präzisieren. Hier gibt es bspw. Vorschriften über die Anzahl der zulässigen Geschosse, die Gebäudehöhe, die Dachform, die Lage der Gebäude auf dem Grundstück und den Schutz von Natur- und Landschaftselementen gehören.
Der Bebauungsplan – gesetzlich geregelt
Die Aufstellung eines Bebauungsplans erfolgt in einem gesetzlich geregelten Verfahren, das die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Abstimmung mit den betroffenen Behörden und Trägern öffentlicher Belange umfasst. In der frühen Phase des Verfahrens wird ein Entwurf des Plans öffentlich ausgelegt, sodass Bürger und Interessengruppen die Möglichkeit haben, Anregungen und Bedenken vorzubringen. Diese Einwendungen werden geprüft und können zu Änderungen des Planentwurfs führen. Nach der Abwägung aller Belange wird der Plan durch den Gemeinderat als Satzung beschlossen und erlangt damit Rechtskraft.
Ein rechtskräftiger Bebauungsplan hat für Grundstückseigentümer und Bauherren bindende Wirkung. Er gibt ihnen klare Vorgaben und Planungssicherheit für Bauvorhaben, sorgt für eine geordnete städtebauliche Entwicklung und schützt gleichzeitig öffentliche und private Interessen. Durch die verbindlichen Festsetzungen können Konflikte zwischen unterschiedlichen Nutzungen vermieden und eine nachhaltige und ausgewogene Entwicklung der Gemeinden gefördert werden. Zudem trägt der Bebauungsplan dazu bei, städtebauliche Ziele wie die Schaffung von Wohnraum, die Förderung von Wirtschaft und Gewerbe sowie den Schutz von Umwelt und Natur zu erreichen.