Der Begriff Bestandsverzeichnis beschreibt einen Teil des Grundbuchs – genauer gesagt, is es ein spezielles Grundbuchblatt, auf dem wichtige Angaben zu einer Immobilie festgehalten werden können.
Die rechtlichen Grundlagen zum Führen des Grundbuchs und damit auch des Verzeichnisses sind neben den §§ 873 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) auch die Grundbuchordnung sowie die dazugehörige Grundbuchverfügung. Im Bestandsverzeichnis eines Grundbuchs werden die Grundstücke aufgeführt und wichtige Informationen zu den Grundstücken festgehalten.
Die Inhalte, die in das Bestandsverzeichnis gehören, werden vom Katasteramt vorgeschrieben. So beinhaltet das Verzeichnis alle vom Liegenschaftskataster genannten Informationen zu einem Grundstück beziehungsweise zu grundstücksgleichen Rechten.
Angaben im Bestandsverzeichnis
Dazu gehören neben einer Identifikationsnummer beispielsweise folgende Angaben:
- Gemarkung des Grundstücks/ Adressen der Grundstücke
- Angaben zum Flur bzw. zum Freiland
- Flurstück
- Bezeichnung der Lage
- Größe des Grundes in Quadratmeter
- Nutzungsart des Grundstückes
- Grundstücksrechte oder Grunddienstbarkeiten, die mit dem jeweiligen Grundstück verbunden sind – z.B. Wegerecht, Kanalleitungsrecht, Kabelleitungsrecht
Die Angaben im Bestandsverzeichnis des Grundbuchs bilden dann die Basis für die in den unterschiedlichen Grundbuchabteilungen eingetragenen Eigentumsverhältnisse inklusive des Namens und Datums des Eigentumsübergangs (Abteilung I), sämtliche Belastungen wie Grunddienstbarkeiten oder Nutzungsrechten (Abteilung II) sowie vorhandene Grundpfandrechte wie etwa Grund- oder Hypothekenschulden (Abteilung III).
Gehört ein Grundstück nur einem/einer Eigentümer*in, ist ein Bestandsverzeichnis noch relativ einfach zu interpretieren. Gehören das Grundstück bzw. die Wohnungen auf dem Grundstück einer Eigentümergemeinschaft, werden die Eigentumsanteile im Bestandsverzeichnis heruntergebrochen und dasVerzeichnis ist häufig nur noch schwer zu interpretieren.
Software als Unterstützung
Immobilien- oder WEG-Verwaltungen bedienen sich für die Verwaltung eine Gebäudebestandes daher Softwarelösungen für das Immobilienmanagement, die es ihnen ermöglichen, die Erfassung, Organisation und Pflege von Kataster- und Grundstücksdaten bzw. Flurstücken sowie allen weiteren Informationen aus dem Grundbuch und den anhängenden Verzeichnissen einfach im Überblick zu behalten. Dabei erlaubt eine spezielle Importfunktion die einfache Übernahme von Daten und ermöglicht eine Anordnung der Informationen, die den in Deutschland üblichen Grundbüchern nachempfunden ist.