Die Akquisition bedeutet „Kundenwerbung“. Der umgangssprachliche Begriff dafür ist Akquise. In der Immobilienbranche bezeichnet Akquisition den Immobilieneinkauf bzw. das Einwerben von Verkaufsaufträgen für Immobilien. Im letzteren Fall spricht man auch von Auftragsakquisition. Diese hat im Rahmen des Beschaffungsmarketings eines Maklers oder einer Maklerin eine große Bedeutung.
Zu unterscheiden ist zwischen passiver und aktiver Akquise. Letztere wird auch als Kaltakquise bezeichnet. Die Begriffe lassen sich aus der Art der Beschaffung ableiten: Bei der passiven Akquise kommen Immobilienverkäufer*innen auf Immobilienmakler*innen zu, mit der Bitte, ein Objekt am Markt zu platzieren und zu verkaufen. Geschieht die erstmalige Kontaktaufnahme durch eine*n Immobilienmakler*in, so ist das der aktive Akquisitionsweg. Als Warmakquise wird darüber hinaus häufig das erneute Ansprechen von bereits im Bestand vorhandenen, bekannten Kund*innen bezeichnet.
Bei der Immobilienakquise (oder Objektakquise) geht es hauptsächlich darum, möglichst viele relevante potenzielle Kund*innen anzusprechen. Ziel ist es, eine Immobilie in das Portfolio aufzunehmen oder einen Vertrag über den Verkauf der Immobilie abzuschließen.
Durch die aktive Akquisition kann ein Immobilienmakler die Qualität sowie die Quantität seines Angebots erhöhen und Angebotsdefiziten vorbeugen. Praktische Schwierigkeiten bei der aktiven Akquisition liegen darin, dass potentielle Auftraggeber*innen die Beauftragung eines bzw. einer Makler*in möglicherweise bisher gar nicht erwogen hatte, Misstrauen gegenüber Makler*innen besitzen oder dass sich die Provisionsvorstellung negativ verfestigt hat. Zum anderen bewerben sich auch andere Makler*innen um einen Auftrag, und so kann es sein, dass potentielle Auftraggeber*innen bereits ein anderes Maklerbüro beauftragt hat. Die Vorteile der aktiven Akquisition liegen in der Bereitschaft des bzw. der Maklers*in, sich um Kund*innen zu bemühen, sie bestmöglich zu beraten und eventuell durch schnelle Reaktion Wettbewerbsvorteile zu erreichen.
Oft erfolgt die Akquisition neuer Objekte bzw. Aufträge auch telefonisch oder in elektronischer Form. Dabei ist zu beachten, dass Telefonwerbung ohne vorheriges Einverständnis wettbewerbsrechtlich nicht zulässig ist – ebenso die unverlangte Zusendung von Emails („Spam“). Ferner darf bei der telefonischen Akquisition gegenüber Endverbrauchern die Telefonnummer des Akquirierenden nicht unterdrückt werden.